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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der RCR Treuhand & Steuern GmbH für das Erstellen
von Buchhaltungen und Steuererklärungen, administrative Arbeiten und das Einholen von Versicherungsofferten

vom 11.10.2023

 

  1. Anwendungsbereich und Geltung

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag („Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für das Erstellen von Buchhaltungen und Steuererklärungen, administrative Arbeiten und das Einholen von Versicherungsofferten bei Versicherungspartnern durch die RCR Treuhand & Steuern GmbH („Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
    2. Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
    3. Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
    4. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
  2. Annahme der Offerte / Vertragsschluss

    1. Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    2. Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.

    3. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Annahme der Offerte (per E-Mail oder per Post) durch den Auftraggeber zustande.

  3. Erbringung der Dienstleistungen

    1. Wenn es der Auftrag verlangt, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen entweder in seinen eigenen Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten des Kunden.

    2. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.

    3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Nutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.

    4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

    5. Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.

    6. Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und seine Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.

  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur ordnungsgemässer Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.

    2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Auftraggeber erteilt werden.

    3. Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.

    4. Der Auftraggeber prüft die nach der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 1 Kalendertag seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.

    5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er den Auftragnehmer für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

  5. Termine

    1. Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Auftraggeber vereinbart.
  6. Leistungsänderung

    1. Der Auftragnehmer wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Auftraggeber soweit zumutbar Rechnung tragen.

    2. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

  7. Beizug von Dritten

    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt der Auftraggeber dafür, dass die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers durch den Dritten eingehalten werden.
  8. Vergütung, Spesen und Steuern

    1. Die Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung.

    2. Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

    3. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

    4. Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.

  9. Rechnungsstellung

    1. Nach Abschluss der Leistungserbringung stellt der Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen, angefallenen Spesen und sonstigen Auslagen, zuzüglich Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer gesetzlicher Abgaben, eine Rechnung aus.
  10. Geheimhaltung

    1. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer sind verpflichtet, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten über alle geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei anvertrauten wurden oder sonst bekannt gewordenen sind. Diese Pflicht besteht bereits im Offert-Stadium sowie über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort. 
  11. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

    1. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.
  12. Werbung

    1. Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
  13. Verzug

    1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

    2. Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

  14. Gewährleistung

    1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.

    2. Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung), Instruktion und Überwachung.

  15. Haftung

    1. Der Auftraggeber erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Der Auftraggeber haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch den Auftraggeber haben.

      Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

  16. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 7 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Auftraggeber. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  17. Änderungen

    1. Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
  18. Datenschutz

    1. Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit der Auftragnehmerin abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
  19. Salvatorische Klausel

    1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
  20. Anwendbares Recht

    1. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.
  21. Gerichtsstand

    1. Zuständig sind die Gerichte im Kanton Schwyz.